Meine Kanzlei befindet sich sehr zentral nicht weit weg von der Karlskirche und der technischen Universität in Wien.
Erreichbar von Mo-Do von 9:00 - 17:30 Uhr & Fr: von 9:00 - 14:30 Uhr
Wurden Sie in einem Verkehrsunfall verwickelt – ganz gleich, ob als Verursacher oder Opfer – ist es ratsam, auf schnellstem Wege rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierbei ist es von fundamentaler Bedeutung, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht an seiner Seite zu wissen, der Ihre Rechte vertritt und Sie vor Versicherungen, Behörden und Gerichten verlässlich verteidigt. Die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Peter Petz in 1040 Wien gibt Ihnen den nötigen Rückhalt und steht Ihnen in allen Belangen des Verkehrsrechts zur Seite.
Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalls und sind dabei zu Schaden gekommen? Sie haben Probleme, mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu verhandeln oder möchten unberechtigte Schadenersatzansprüche abwehren? Als Ihr Rechtsanwalt für verkehrsrechtliche Anliegen kläre ich Sie umfassend über etwaige Haftungsfragen auf und mache mögliche Schadenersatzansprüche für Sie geltend.
Ein Verkehrsunfall kann oftmals sehr komplex und unüberschaubar sein; besonders dann sollten Sie sich an Ihren Rechtsanwalt des Vertrauens wenden, welcher die Klärung von Schuldfragen und die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen übernimmt. Mit einem gewissen Maß an Verhandlungsgeschick und Engagement kläre ich die aus dem Verkehrsdelikt resultierenden Folgen rasch und konsequent ab.
Ihr Rechtsbeistand im Verkehrsrecht, Rechtsanwaltskanzlei Mag. Peter Petz
Wurden Sie in einem Verkehrsunfall verwickelt, versuche ich zunächst eine Einigung mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auf außergerichtlichen Wegen zu erzielen. Kann eine einvernehmliche Lösung nicht erwirkt werden, wird im nächsten Schritt ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Auch für den Fall, dass Sie gegnerische Schadenersatzforderungen abwehren müssen, stehe ich Ihnen mit meinem Wissen und einer effizienten und lösungsorientierten Strategie ganz in Ihrem Dienste.
Sie wurden in Ihrer Person verletzt oder Ihr materielles Eigentum wurde beschädigt? Meine Anwaltskanzlei macht Ihre Schadenersatzansprüche, wie etwa Schmerzengeld, Behandlungs- und Heilungskosten, Verdienstentgang sowie Transportkosten, geltend. Bei Beschädigung Ihres Fahrzeuges unterstütze ich Sie selbstverständlich bei der Erstattung von Reparaturkosten der gegnerischen Seite oder bei Wertminderung Ihres Fahrzeuges. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie auch Anspruch auf Ersatz von Schmerzen seelischer Natur. Genauso sollten Folge- und Dauerschäden, Invalidität nicht außer Acht gelassen werden!
Ich stehe Ihnen auch für kurzfristige Angelegenheiten im Verkehrsrecht mit Rat und Tat zur Verfügung. Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren, um frühest möglich mit der Findung einer effizienten Lösungsstrategie zu beginnen. Lassen Sie sich beraten bevor es zu spät ist; ich vertrete Ihr Recht gegenüber Unfallgegnern, Versicherern, Behörden und Gerichten!
- Weitere Rechtsgebiete:
- Familienrecht
- Miet- & Wohnrecht
- Schadenersatzrecht
- Verkehrsrecht
- Vertragsrecht
Wie ich Ihnen im Verkehrsrecht behilflich sein kann:
- Umfassende Beratung nach einem Verkehrsunfall
- Unfallrekonstruktion und Schadensfeststellung
- Vertretung bei Behörden, Versicherungen, Gerichten
- Verhandlung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (Schmerzengeld, Heilungskosten, Behandlungskosten, Betreuungskosten, Verdienstentgang, Reparaturkosten, Wertminderung etc.)
- Vertretung in verkehrsrechtlichen Prozessen vor Gericht
- Prüfung und Abwehr rechtswidriger Bescheide
- Abwehr ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen
Vertrauen Sie Ihr persönliches Anliegen einem Rechtsexperten im Verkehrsrecht an – wenden Sie sich an mich, um schnellstmöglich einen Termin zu vereinbaren! In Ausnahmesituationen bin ich für Sie rund um die Uhr erreichbar.